AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) HIESTANDCONSULTING AG®

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Tätigkeiten, Angebote, Marken, Systeme und Inhalte der HIESTANDCONSULTING AG®, einschliesslich der Marke WOHNPERSPEKTIVEN.CH.

Sie gelten insbesondere für Beratungen, Analysen, Koordinationsleistungen, Koordinationsplanung, Finanzierungsplanung, Refinanzierungsplanung, Tragbarkeitsanalysen, Zukunftsarchitekturen, Workshops, Akademie-Module, digitale Inhalte sowie sämtliche damit zusammenhängenden Vorbereitungs-, Strukturierungs-, Dokumentations-, Vermittlungs- und Koordinationstätigkeiten.

Massgebend ist grundsätzlich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung der AGB.

Die HIESTANDCONSULTING AG® behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen gelten für alle zukünftigen Aufträge, Mandate, Buchungen, Verlängerungen, Zusatzleistungen und neuen Leistungsphasen ab Veröffentlichung auf der Webseite.

Für bereits bestehende Mandate gelten Änderungen ebenfalls, sofern sie der Kundschaft in geeigneter Form mitgeteilt werden und die Kundschaft nicht innert 10 Tagen schriftlich widerspricht. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch oder nimmt die Kundschaft nach Mitteilung der Änderung weitere Leistungen in Anspruch, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

Änderungen, die gesetzlich zwingend erforderlich sind, der Klarstellung dienen oder die Rechtsposition der Kundschaft nicht wesentlich verschlechtern, können auch für laufende Mandate ab Mitteilung oder Veröffentlichung gelten.

 

2. Vertragsabschluss und Initialauftrag

Ein Vertrag beziehungsweise Auftrag kommt zustande durch schriftliche, elektronische, telefonische oder mündliche Auftragserteilung, durch E-Mail, WhatsApp, Online-Buchung, Terminvereinbarung, Unterzeichnung einer Mandatsvereinbarung, Bezahlung einer Rechnung oder durch Inanspruchnahme, Veranlassung oder Entgegennahme einer Dienstleistung.

Ein Vertrag beziehungsweise Auftrag kommt auch dann zustande, wenn die Kontaktaufnahme, Übermittlung von Unterlagen, Mandatsanbahnung, Auftragserteilung oder Leistungsauslösung über Dritte erfolgt, insbesondere über Vermittler, Empfehlungsgeber, Partner, Familienangehörige, Berater, Treuhänder, Arbeitgeber, Finanzierungsinstitute, Versicherungen oder sonstige beigezogene Personen.

Werden der HIESTANDCONSULTING AG® durch die Kundschaft selbst oder durch eine Drittperson Informationen, Unterlagen, Kontaktdaten, Finanzierungsanfragen, Ausgangslagen oder sonstige mandatsrelevante Angaben übermittelt und nimmt die HIESTANDCONSULTING AG® gestützt darauf eine Prüfung, Analyse, Einschätzung, Strukturierung, Koordination, Kontaktaufnahme, Vorbereitung oder sonstige Bearbeitung vor, gilt ein honorarpflichtiger Initialauftrag als erteilt.

Sämtliche Aufträge gelten mindestens als Initialaufträge. Jeder Initialauftrag löst einen eigenständigen Initialaufwand aus und ist honorarpflichtig, unabhängig davon, ob später ein weiterführendes Mandat, eine Finanzierung, eine Refinanzierung, ein Vertragsabschluss, eine Auszahlung, eine Policierung oder eine sonstige Umsetzung zustande kommt.

Mit Auftragserteilung bestätigt die Kundschaft, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und als Vertragsbestandteil zu akzeptieren. Erfolgt die Auftragserteilung oder Leistungsauslösung über eine Drittperson, gilt die Kundschaft als an diese AGB gebunden, sofern sie die Dienstleistung veranlasst, duldet, entgegennimmt, nutzt oder ihr nicht unverzüglich widerspricht.

Mündliche Aufträge, mündliche Zusagen, Weiterleitungen über Drittpersonen sowie konkludentes Verhalten sind verbindlich und honorarpflichtig, sofern die HIESTANDCONSULTING AG® gestützt darauf Leistungen vorbereitet, begonnen, koordiniert oder erbracht hat.

 

3. Art der Dienstleistungen

Die HIESTANDCONSULTING AG® erbringt analysierende, beratende, strukturierende, koordinierende, dokumentierende und vorbereitende Dienstleistungen.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Prüfung von Ausgangslagen, Tragbarkeit, Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten, Vorsorge-, Steuer-, Immobilien- und Vermögensstrukturen, die Aufbereitung von Unterlagen, die Entwicklung von Lösungsarchitekturen sowie die Koordination mit Banken, Versicherungen, Finanzpartnern, Finanzierungspartnern, Behörden, Fachpersonen und weiteren Drittparteien.

Die HIESTANDCONSULTING AG® schuldet keine Erfolgs-, Finanzierungs-, Bewilligungs-, Vertragsabschluss-, Steuer-, Rendite-, Einsparungs-, Policierungs- oder Auszahlungsgarantie. Entscheide von Banken, Versicherungen, Behörden, Finanzpartnern, Finanzierungspartnern, Käufern, Verkäufern oder anderen Drittparteien liegen ausserhalb des Einflussbereichs der HIESTANDCONSULTING AG®.

 

4. Honorarpflicht

Sämtliche Dienstleistungen der HIESTANDCONSULTING AG® sind honorarpflichtig.

Die Honorarpflicht entsteht mit Auftragserteilung beziehungsweise spätestens mit Beginn der Vorbereitung, Prüfung, Koordination oder Leistungserbringung. Sie besteht unabhängig vom Ergebnis, unabhängig von Entscheiden Dritter und unabhängig davon, ob eine Finanzierung, Refinanzierung, Bewilligung, Auszahlung, Policierung, Vertragsannahme oder sonstige Umsetzung zustande kommt.

Die Kundschaft anerkennt ausdrücklich, dass sämtliche Honorare der HIESTANDCONSULTING AG® reine Koordinations-, Strukturierungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Initialhonorare darstellen. Sie sind Entgelt für konkreten Leistungsaufwand und nicht Entgelt für einen garantierten Erfolg.

Jede erstmalige Bearbeitung einer Anfrage, Ausgangslage, Unterlage oder Kontaktvermittlung stellt einen honorarpflichtigen Initialauftrag dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als kostenlose Vorabklärung bestätigt wurde.

 

5. Phase 1: Initialaufwand

Phase 1 umfasst den Initialaufwand der HIESTANDCONSULTING AG®. Dazu gehören insbesondere Analyse, Strukturierung, Tragbarkeit, Finanzierungs- und Refinanzierungsprüfung, Steuer- und Vorsorgekoordination, Bewertung, Simulation, Dokumentation, Konzeptentwicklung, Unterlagenaufbereitung, Verhandlungen, Kommunikation sowie Vorbereitung und Platzierung bei möglichen Banken, Versicherungen, Finanzpartnern, Finanzierungspartnern oder weiteren Drittparteien.

Das Honorar für Phase 1 ist vorschüssig geschuldet. Es wird mit Auftragserteilung fällig.

Mit Beginn der Bearbeitung gilt der Initialaufwand als wirtschaftlich ausgelöst. Das Honorar für Phase 1 bleibt vollständig geschuldet, auch wenn keine Finanzierung, keine Refinanzierung, keine Bewilligung, keine Auszahlung, keine Policierung, kein Vertragsabschluss oder keine Umsetzung erfolgt.

Bereits bezahlte Honorare für Phase 1 werden nicht zurückerstattet, soweit die HIESTANDCONSULTING AG® die vereinbarten Leistungen erbracht, begonnen, vorbereitet oder Kapazitäten dafür reserviert hat.

 

6. Phase 2: Zusatzhonorar bei Bestätigung durch Bank, Versicherung oder Finanzpartner

Wird durch eine Bank, Versicherung, ein Finanzierungsinstitut, einen Finanzpartner, Finanzierungspartner, Vorsorgeanbieter oder eine sonstige Drittpartei ein Finanzierungsrahmen, eine Finanzierungsbereitschaft, eine Kreditmöglichkeit, eine Hypothek, eine Refinanzierung, eine Tragbarkeit, eine Vorsorge-, Versicherungs- oder Finanzierungslösung oder eine vergleichbare Möglichkeit bestätigt, gilt Phase 1 als abgeschlossen.

Als Bestätigung gilt jede mündliche, schriftliche, elektronische, telefonische, indikative, vorläufige, bedingte oder interne Rückmeldung einer Bank, Versicherung, eines Finanzpartners, Finanzierungspartners, Vorsorgeanbieters oder einer sonstigen Drittpartei, aus der hervorgeht, dass eine Finanzierung, Refinanzierung, Tragbarkeit, Lösung, Platzierung, Prüfung mit positiver Tendenz oder Umsetzungsmöglichkeit grundsätzlich möglich ist.

Mit dieser Bestätigung wird das vereinbarte Zusatzhonorar für Phase 2 vollständig zur Zahlung fällig.

Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob die Bestätigung direkt gegenüber der Kundschaft, gegenüber der HIESTANDCONSULTING AG®, gegenüber einem Vermittler oder gegenüber einer beigezogenen Drittperson erfolgt.

Die Fälligkeit tritt ebenfalls unabhängig davon ein, ob die Kundschaft die Finanzierung, Refinanzierung, Vorsorge-, Versicherungs- oder Finanzierungslösung effektiv bezieht, unterzeichnet, umsetzt, später ablehnt, verzögert, ändert oder darauf verzichtet.

Massgebend ist die Bestätigung der grundsätzlichen Möglichkeit, Bereitschaft oder positiven Einschätzung durch die Drittpartei, nicht die spätere Vertragsunterzeichnung, Auszahlung, Policierung, Auszahlungsvoraussetzung oder Umsetzung.

 

7. Nicht rückerstattbare Koordinations- und Initialhonorare

Sämtliche Dienstleistungen der HIESTANDCONSULTING AG® sind reine Analyse-, Strukturierungs-, Koordinations-, Beratungs-, Dokumentations- und Initialleistungen.

Alle Honorare der HIESTANDCONSULTING AG® stellen Entgelt für konkreten Leistungsaufwand, vorbereitende Bearbeitung, fachliche Prüfung, Koordination, Strukturierung, Dokumentation, Kommunikation, Verhandlungen, Platzierung, Reservierung von Kapazitäten sowie mandatsbezogene Bearbeitung dar.

Die Honorare sind keine erfolgsabhängigen Zahlungen und keine Zahlungen für einen garantierten Vertragsabschluss, eine garantierte Finanzierung, eine garantierte Refinanzierung, eine garantierte Bewilligung, eine garantierte Auszahlung, eine garantierte Policierung oder eine garantierte Umsetzung.

Mit Auftragserteilung, Übermittlung von Unterlagen, Veranlassung einer Prüfung, Einschaltung über Vermittler oder Beginn der Bearbeitung wird ein honorarpflichtiger Initialauftrag ausgelöst. Dieser Initialauftrag begründet einen eigenständigen Leistungsaufwand und ist unabhängig vom späteren Ergebnis geschuldet.

Bereits fällige oder bezahlte Koordinations-, Beratungs-, Strukturierungs-, Dokumentations- und Initialhonorare sind nicht rückerstattbar. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Kundschaft das Mandat abbricht, eine Lösung nicht weiterverfolgt, eine Finanzierung oder Drittleistung nicht annimmt, Unterlagen nicht liefert, ihre Ausgangslage ändert oder eine Umsetzung später nicht zustande kommt.

Eine Reduktion, Rückerstattung, Rückabwicklung, Rückbelastung, Verrechnung oder Rückforderung solcher Honorare ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht oder ein rechtskräftig festgestellter Anspruch wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung der HIESTANDCONSULTING AG® besteht.

 

8. Verzicht, Abbruch und Nichtumsetzung durch die Kundschaft

Bricht die Kundschaft ein Mandat ab, verzichtet sie auf eine vorgeschlagene Lösung, liefert sie erforderliche Unterlagen nicht, verspätet oder unvollständig, entscheidet sie sich gegen eine Umsetzung oder verhindert sie die Weiterführung aus Gründen, die nicht von der HIESTANDCONSULTING AG® zu vertreten sind, bleiben sämtliche bereits entstandenen Honorare vollständig geschuldet.

Ein Abbruch, Verzicht, Strategiewechsel, Zahlungsverzug oder eine Nichtumsetzung durch die Kundschaft begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Reduktion, Verrechnung oder Rückforderung bereits fälliger oder bezahlter Honorare.

 

9. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft ist verpflichtet, sämtliche für das Mandat relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäss und rechtzeitig offenzulegen.

Dazu gehören insbesondere Angaben zu Einkommen, Vermögen, Schulden, Immobilien, Hypotheken, Vorsorge, Versicherungen, Steuern, Verträgen, familiären Verhältnissen, rechtlichen Verpflichtungen und bestehenden Finanzierungen.

Unvollständige, unrichtige, verspätete oder zurückgehaltene Angaben gehen ausschliesslich zulasten der Kundschaft und entbinden nicht von der Honorarpflicht.

 

10. Drittparteien

Verträge mit Banken, Versicherungen, Behörden, Vorsorgeeinrichtungen, Finanzpartnern, Finanzierungspartnern, Käufern, Verkäufern, Notaren, Treuhändern, Steuerberatern oder sonstigen Drittparteien kommen ausschliesslich zwischen der Kundschaft und der jeweiligen Drittpartei zustande.

Die HIESTANDCONSULTING AG® ist nicht Vertragspartei solcher Drittverträge und übernimmt keine Verantwortung für deren Annahme, Ablehnung, Bedingungen, Dauer, Folgen, Kosten, Verluste oder spätere Änderungen.

 

11. Entgelte aus Vermittlungen, Courtagen und Rückbelastungen

Erhält die HIESTANDCONSULTING AG® im Zusammenhang mit vermittelten, koordinierten, angebahnten oder strukturierten Drittleistungen Entgelte, Courtagen, Vergütungen, Entschädigungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile, können diese je nach Mandatsstruktur zusätzlich zu den Honoraren anfallen.

Als Drittleistungen gelten insbesondere Finanzierungen, Refinanzierungen, Hypotheken, Vorsorge-, Versicherungs-, Finanz-, Immobilien-, Beratungs- oder sonstige Vertragslösungen mit Banken, Versicherungen, Finanzpartnern, Finanzierungspartnern, Vorsorgeeinrichtungen, Immobilienpartnern, Fachpersonen oder weiteren Drittparteien.

Werden solche Entgelte, Courtagen, Vergütungen, Entschädigungen oder wirtschaftlichen Vorteile infolge Kündigung, Rücktritt, Stornierung, Vertragsauflösung, Prämienfreistellung, Rückkauf, Anpassung, Nichtzahlung, Widerruf, Ablehnung, Nichtumsetzung oder vorzeitiger Beendigung durch die Kundschaft oder durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich der Kundschaft zurückgefordert, gekürzt, storniert, belastet oder zurückbelastet, ist die HIESTANDCONSULTING AG® berechtigt, diese Rückbelastung vollständig der Kundschaft weiterzubelasten.

Die Weiterbelastung umfasst auch administrative Aufwände, Abklärungen, Korrespondenz, Rechtsverfolgungs- und Inkassokosten, soweit gesetzlich zulässig.

Dies gilt nicht, soweit die Rückbelastung nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der HIESTANDCONSULTING AG® verursacht wurde.

 

12. Zahlung und Verzug

Rechnungen sind sofort fällig, sofern auf der Rechnung oder in der Mandatsvereinbarung keine andere Zahlungsfrist genannt wird.

Bei Zahlungsverzug ist die HIESTANDCONSULTING AG® berechtigt, Leistungen zu sistieren, weitere Leistungen von Vorauszahlung abhängig zu machen, Mahngebühren, Verzugszinsen und Inkassokosten geltend zu machen sowie rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Sistierung von Leistungen wegen Zahlungsverzug entbindet die Kundschaft nicht von der Zahlungspflicht.

 

13. Vorsorge-, Versicherungs- und Finanzprodukte

Verträge im Bereich Vorsorge, Versicherung, Anlage, Finanzierung, Refinanzierung oder Hypothek kommen ausschliesslich zwischen der Kundschaft und dem jeweiligen Anbieter zustande.

Die Kundschaft trägt sämtliche Folgen aus Vertragsabschluss, Kündigung, Rückkauf, Prämienfreistellung, Anpassung, Wertentwicklung, steuerlicher Behandlung oder Nichtweiterführung solcher Verträge selbst.

Die HIESTANDCONSULTING AG® übernimmt keine Haftung für Verluste, Kosten, Rückkaufswerte, Steuerfolgen, Gebühren, Rückbelastungen oder wirtschaftliche Nachteile aus Verträgen mit Drittparteien, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der HIESTANDCONSULTING AG® verursacht wurden.

 

14. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsgarantie

Auskünfte und Einschätzungen der HIESTANDCONSULTING AG® erfolgen auf Basis der von der Kundschaft gelieferten Informationen und der zum Zeitpunkt der Bearbeitung bekannten Umstände.

Sie ersetzen keine verbindliche Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Versicherungsberatung durch entsprechend zugelassene Fachpersonen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

Für definitive rechtliche, steuerliche, behördliche oder vertragliche Beurteilungen bleiben die jeweils zuständigen Fachpersonen, Behörden oder Drittparteien verantwortlich.

 

15. Haftung

Die Haftung der HIESTANDCONSULTING AG® ist, soweit gesetzlich zulässig, auf direkte Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, nicht zustande gekommene Finanzierungen, Marktveränderungen, Zinsentwicklungen, Wertverluste, Steuerfolgen, Entscheide Dritter, technische Störungen oder unvollständige beziehungsweise falsche Kundendaten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

16. Geistiges Eigentum und Markenschutz

Sämtliche Marken, Bezeichnungen, Konzepte, Systeme, Strategien, Dokumente, Analysen, Berechnungen, Inhalte, Unterlagen, Modelle und Methoden der HIESTANDCONSULTING AG® sind marken-, urheber- und vertragsrechtlich geschützt.

Dies gilt insbesondere für AKM®, KARVEX®, Zukunftsarchitekturen®, Z50plus®, Rentenspiel®, Freestyle-Architektur®, das H Prinzip® sowie das WSRZ System®.

Die Nutzung ist ausschliesslich für den vereinbarten persönlichen oder betrieblichen Zweck der Kundschaft erlaubt. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Nachahmung, kommerzielle Nutzung oder Zugänglichmachung an Dritte ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der HIESTANDCONSULTING AG® erlaubt.

 

17. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzrecht.

Die HIESTANDCONSULTING AG® darf Personendaten bearbeiten und an Banken, Versicherungen, Behörden, Finanzpartner, Finanzierungspartner, Fachpersonen, externe Dienstleister und weitere Drittparteien weitergeben, soweit dies zur Mandatserfüllung, Prüfung, Koordination, Dokumentation, Abwicklung oder Rechtsdurchsetzung erforderlich ist.

 

18. Änderungen der AGB

Die HIESTANDCONSULTING AG® kann diese AGB jederzeit anpassen.

Für neue Aufträge, neue Mandate, Zusatzleistungen, Verlängerungen und neue Leistungsphasen gilt jeweils die aktuelle, auf der Webseite veröffentlichte Fassung.

Für laufende Mandate gelten Änderungen, sofern sie der Kundschaft mitgeteilt werden und die Kundschaft nicht innert 10 Tagen schriftlich widerspricht oder nach Mitteilung weitere Leistungen in Anspruch nimmt.

 

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der HIESTANDCONSULTING AG®.

 

21. Schlussbestimmung

Die Kundschaft bestätigt, dass sie vor Auftragserteilung über die Honorarpflicht, die fehlende Erfolgsgarantie, die Nicht-Rückerstattbarkeit des Initialaufwands sowie die Abhängigkeit von Drittentscheiden informiert wurde.

 

Zukunft im Jetzt für die Zeit danach®